Autor: Marcus Römer, Geschäftsführer Convitax Kanzleiberatung

Zuschüsse vom Staat für fachkundige Beratung

Ärzte profitieren von öffentlichen Fördermitteln

Für niedergelassene Ärzte gibt es zahlreiche Möglichkeiten, von öffentlichen Fördermitteln für Beratungsleistungen zu profitieren. Genau da, wo externe Unterstützung oft aus Kosten-gründen nicht eingebunden wird, springt die öffentliche Hand mit speziellen Förder-programmen ein. Die Kosten für eine externe Praxisberatung können auf diese Weise erheblich reduziert werden.


Diese Fördermittel stehen in jeder Phase des Lebenszyklus einer Arztpraxis zur Verfügung: Von der Gründung oder Übernahme einer Praxis bis hin zur Abgabe im Rentenalter. Gefördert werden können quasi alle betriebswirtschaftlichen Beratungen, welche die wirtschaftliche Situation der Praxis verbessern. Sei es die Verbesserung der Praxisorganisation, der Aufbau eines QM-Systems, die Analyse der aktuellen Finanzierungssituation oder die Erhöhung der Mitarbeitermotivation, für diese und viele weitere Themen stehen Fördermittel zur Verfügung.

Die Höhe der Zuschüsse variiert je nach Förderprogramm und Bundesland. Im Regelfall kann die Praxis zwischen 50% und 80% des Netto-Beratungshonorars aus öffentlichen Mitteln zurückerstattet bekommen. Insgesamt können sich die Zuschüsse auf den erheblichen Betrag von mehr als 20.000 Euro summieren.

Vor der Gründung bzw. Übernahme einer Praxis gibt es die Möglichkeit, das sogenannte Vorgründungcoaching in Anspruch zu nehmen. In der Vorbereitung der Praxisgründung steht der Arzt vor vielen kaufmännischen Fragen, mit denen er in der medizinischen Ausbildung nicht oder nur teilweise konfrontiert worden ist. Mit Hilfe eines erfahrenen Beraters lassen sich von Anfang an die Weichen auf Erfolg stellen. Die Förderung der Vorgründungsberatung ist in jedem Bundesland individuell geregelt. In Baden-Württemberg betragen die Zuschüsse zwischen 70% und 80% des Netto-Beratungshonorars.

 

Bis zu 5 Jahre nach der Gründung der Praxis haben Praxisinhaber die Möglichkeit, das Gründercoaching Deutschland zu nutzen. Gerade in den ersten fünf Jahren nach der Gründung entscheidet sich, ob die Existenzgründung nachhaltig erfolgreich ist. Statistiken beweisen, dass junge Ärzte, die in den ersten Jahren nach der Existenzgründung auf die Unterstützung von externen Beratern zugreifen, in der Regel deutlich erfolgreicher sind als solche, die ihren Weg allein gehen. Die Bundesregierung unterstützt Praxisinhaber durch das Gründercoaching mit einem Zuschuss in Höhe von 50% (in den neuen Bundesländern 75%) des Beraterhonorars. Beim Gründercoaching werden Beratungskosten von insgesamt bis zu 6 000 Euro bezuschusst.

Praxen, die mindestens ein Jahr am Markt existieren, können die Fördermittel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nutzen. Die Bandbreite der Beratungsthemen, die durch dieses Förderprogramm bezuschusst werden können, ist enorm. Wirtschaftliche Problemstellungen, finanzielle Fragen, personelle Herausforderungen, Fragen der Praxisorganisation oder auch beispielsweise Konzepte für ärztliche Kooperationen sind Themenfelder, die durch dieses Förderprogramm abgedeckt sind.  Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt Praxen mit einem Zuschuss von maximal 50 Prozent der Nettokosten und bis 1 500 Euro je Vorhaben.

 

Das neue Förderprogramm UnternehmensWert:Mensch beschäftigt sich mit einem Thema, das in vielen Praxen ein „Dauerbrenner“ ist: Dem Personalmanagement. Beratungsschwerpunkte, die dieses Förderprogramm bezuschusst, sind beispielsweise Personalführung, Wissensvermittlung oder die Gesundheit am Arbeitsplatz. Je nach Problemstellung der Praxis können bis zu 15 Beratungstage gefördert werden. Die Zuschüsse betragen 80% des Beratungshonorars. Förderberechtigt sind jedoch nur Praxen, die bereits 5 Jahre bestehen.

In Zusammenhang mit der Nutzung der Beratungsprogramme sollten Praxisinhaber dringend darauf achten, dass der eingesetzte Berater für das jeweilige Programm akkreditiert ist und die erforderlichen Qualitätsnachweise erfüllt. Ansonsten wird nämlich kein Zuschuss gewährt. Die Beantragung der Fördermittel ist oftmals nicht einfach oder mit einem bürokratischen Aufwand verbunden. Daher sollten Praxisinhaber nach Möglichkeit auf qualifizierte Berater zurückgreifen, die diese Tätigkeiten weitestgehend für die Praxis übernehmen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat die Praxis höchst interessante Möglichkeiten, mit externer Hilfe wirtschaftlich oder organisatorisch besser zu werden und einen großen Teil der hierfür anfallenden Kosten zurückerstattet zu bekommen.